AGB

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit Reiseveranstaltern, Reisebüros, jeglicher Art sog. Auftraggebern von Gruppen- und Paketreisen. Für Flug- und Busreisen gelten ggf. gesonderte Bedingungen.

 

1. Angebot, Auftrag, Bestätigung

1.1 Unsere im Katalog angegebenen Reisen, Preise und Leistungen gelten immer nach Verfügbarkeit und somit auf Anfrage. Der Preis kann abhängig vom Wochentag, Zeitpunkt der Buchung und Größe der Reisegruppe variieren. Sie erhalten auf Ihre Anfrage ein schriftliches Angebot mit Angabe aller Leistungen, Preise, Freiplatzregelungen, Mindestteilnehmerzahlen und ggf. dem Optionstermin etc.

1.2 Der Vertrag zwischen Sonnen Tours and Cruises Single Limited Company – Sonnen Tours genannt – und dem Auftraggeber soll schriftlich geschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.

1.3 Sonnen Tours and Cruises ist an das Angebot bis zum genannten Optionstermin gebunden. Behält sich Sonnen Tours Preise, Termine oder Leistungen im Angebot durch Rückbestätigung der Leistungsträger vor, ist dies im Angebot vermerkt. Gleiches gilt, wenn kein Optionstermin angegeben ist.

1.4 Der Auftraggeber nimmt das Angebot mit der Unterzeichnung der Auftragserteilung und Rückwendung dieser an Sonnen Tours an.

1.5 Mit Zusendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber ist der Vertrag geschlossen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von dem Reiseauftrag ab, so liegt in der Auftragsbestätigung ein neuer Vertragsantrag.

 

2. Zahlungsmodalitäten

2.1 Bei Bestellungsaufgabe und Vertragsabschluss kann für Rund- und Studienreisen, oder Buchungen zu Feiertags-, Messe und Hochsaisonterminen eine Anzahlung pro Gruppe erhoben werden. Für Musikreisen z.B. zu Musicals, Opern, Konzerten und Sportveranstaltungen gelten gesonderte Zahlungsbedingungen. Die genaue Regelung und Höhe der zu leistenden Anzahlung können Sie aus der Auftragsbestätigung entnehmen.

2.2 Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte achten Sie auf Sonderregelungen.

2.3 Abweichend können einzelvertraglich gesonderte Regelungen über Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Diese sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung definiert. Dies gilt insbesondere für Verträge mit Flug- oder Schiffsbeförderungs-Anteil, für Reisen zu Veranstaltungen inkl. Eintrittskarten, Reisen zu besonderen Terminen wie Feiertagstermine oder für Sonderreisen. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.

 

3. Preise/Preisänderungen

3.1 Alle unsere Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als Netto- preise ohne Provisionsabzug. Beachten Sie die ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahlen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist eine Preiserhöhung möglich.

3.2 Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, ist Sonnen Tours berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie im gesetzlich zulässigen Rahmen liegt und auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren z. B. Erhöhung der Abgaben für Hafengebühren, Ölzuschläge.

3.3 Sollte eine Anhebung des derzeitigen MwSt.-Satzes erfolgen, berechtigt dies Sonnen Tours zu einer entsprechenden Anpassung. Hierbei gelten die zeitlichen Fristen 3.2 nicht.

3.4 Der Zusammenschluss verschiedener europäischer Länder zur EU und dem Beitritt weiterer Mitgliedstaaten zum 01.05.2004 hat auch eine Harmonisierung bei der Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer in Gang gesetzt, die bis heute nicht abschließend geregelt ist. Für derartige Fälle müssen wir uns das Recht für Preiskorrekturen auch nach Auftragserteilung ausdrücklich vorbehalten.

3.5 Bei einer Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Sonnen Tours geltend zu machen. Dies erfordert die Schriftform.

3.6 Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

4. Leistungen/Leistungsänderungen

4.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach unserer Leistungsbeschreibung im Angebot sowie unsere hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.

4.2 Für Nebenabreden etc. gelten die in der Ziffer 1.1 enthaltenen Regelungen.

4.3 Weichen Orts- und Hotelprospekte von unserer Reiseausschreibung bzw. Auftragsbestätigung ab, gelten nur die von Sonnen Tours gemachten Angaben. Wurden Angaben aus dem Internet oder Hotelprospekt entnommen, weisen wir ausdrücklich in unseren Leistungsbeschreibungen darauf hin.

4.4 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.5 Sonnen Tours ist verpflichtet, den Auftraggeber über jegliche Änderung einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.

4.6 Wir behalten uns vor, die Abwicklung der Reise einem Kooperations-Partner zu übertragen.

4.7 Berichtigungen bei Druckfehlern bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

5. Endgültige Teilnehmermeldung

5.1 Bei Reisen muss die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn vorliegen. In der Reisebestätigung können andere Fristen genannt werden.

5.2 Gleichzeitig benötigen wir eine Zimmerliste aus der die Aufteilung der Doppel-, Zweibett,- Einzel- bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht.

5.3 Bei Flug- und Schiffsreisen gelten gesonderte Regelungen. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.

5.4 Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Auftraggeber. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung von Sonnen Tours ausgeschlossen.

5.6 Abweichend können einzelvertraglich gesonderte Regelungen über Teilnehmermeldungen vereinbart werden. Diese sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung definiert. Dies gilt insbesondere für Verträge mit Flug- oder Schiffsbeförderungs-Anteil, für Reisen zu Veranstaltungen inkl. Eintrittskarten, Reisen zu besonderen Terminen wie Feiertagstermine, Messen oder für Sonderreisen. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.

6. Rücktritt durch den Auftraggeber

6.1 Der Auftraggeber kann bis 3 Monaten vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei Sonnen Tours. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

6.2 Stornogebühren (Teilstorno oder Vollstorno) je nach Auftragsbestätigung.

 

7. Ersatzreisende

7.1 Der Auftraggeber kann bei Gruppenreisen bis zum Reisebeginn Namensänderungen vornehmen lassen, sofern die Ersatzreisenden den besonderen Reiseerfordernissen genügen und der Teilnahme des/der Ersatzreisenden nicht gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

 

8. Reiseabbruch – nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

8.1 Wird die Reise infolge eines Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich Sonnen Tours bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.

8.2 Das gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch Sonnen Tours

9.1 Wird in der Ausschreibung oder in der Bestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann Sonnen Tours bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen anbieten.

9.2 Wurde der Reisepreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor Antritt der Reise gezahlt, steht Sonnen Tours die Möglichkeit offen, die nicht bezahlte/angezahlte Reise vor Reiseantritt oder während der Reise unverzüglich zu stoppen. Evtl. trotzdem anfallende Stornokosten der Leistungsgeber müssen vom Auftraggeber getragen werden. Die Entschädigungsansprüche von Sonnen Tours richten sich in jedem Fall nach Punkt 6.

9.3 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art, durch nicht vorhersehbare Umstände wie Kriege, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Sonnen Tours für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Sonnen Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen, im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Auftraggeber bzw. den Reisenden zur Last.

 

10. Haftung Sonnen Tours

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

10.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung

10.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Eine Haftung für ungesetzliche und/oder unerlaubte Handlungen der Leistungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

10.3 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;

10.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störung in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen. Ebenso die Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen: wie Heizung, Klimaanlage, Lift, Swimmingpool usw. Zu beachten ist außerdem, dass besonders bei Schiffsreisen allein der Schifffahrtsgesellschaft die Entscheidung der Durchführung obliegt, dies gilt insbesondere bei Beeinträchtigungen durch schlechte Wetterbedingungen etc.

10.5 Sonnen Tours haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise.

 

11. Mitwirkungspflicht/Ausschluss von Ansprüchen

Die Auftraggeber übernehmen ihrerseits im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Beanstandungen unverzüglich (während der Reise) dem Leistungsträger und Sonnen Tours zur Kenntnis zu bringen. Dieser ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Auftraggeber schuldhaft unverzüglich einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Die vertragliche Haftung von Sonnen Tours ist in jedem Fall auf den Arrangementpreis beschränkt.

12.2 Sonnen Tours haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise.

12.3 Gelten für alle von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistungen gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Sonnen Tours gegenüber dem Auftraggeber auf die Vorschrift berufen. Dies gilt nicht, wenn nach diesen Vorschriften ein Schadensersatzanspruch gänzlich ausgeschlossen ist bzw. wenn Sonnen Tours ein Organisations- oder Auswahlverschulden trifft.

12.4 Ansprüche aus unterlassener Handlung bleiben unberührt.

 

13. Sonstiges

13.1 Sonnen Tours ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes und stellt den Auftraggebern keine Sicherungsscheine zur Verfügung.

13.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Sonnen Tours oder ein Kooperationspartner grundsätzlich im Bereich Eintrittskarten für Musik-, Sport- und sonstigen Veranstaltungen für diesen Teilleistungsbereich nur als Vermittler und nicht als Veranstalter auftritt. Sollte Sonnen Tours als Veranstalter einer Veranstaltung auftreten z.B. bei exklusiven Veranstaltungen weisen wir gesondert darauf hin. Sollte sich durch EU-Recht hier eine Änderung ergeben, steht Sonnen Tours das Recht zur Preiskorrektur vor.

13.3 Das postalische Risiko liegt beim Auftraggeber.

13.4 Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise sind bis zur Auftragsbestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern.

 

14. Anwendbares Recht

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Sonnen Tours unterliegt ausschließlich dem griechischen Recht.

 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen während der Laufzeit dieses Kataloges per Gesetz oder durch Gerichtsbeschluss unwirksam werden, erhält der Auftraggeber eine entsprechend aktualisierte Ausfertigung der Bedingungen mit der Auftragsbestätigung. Diese aktualisierte Fassung ersetzt dann die hier vorliegende.

 

 

Incoming Reisebüro

Sonnen Tours and Cruises

Ihr Spezialist für Gruppenreisen

3, Kapnikareas Platz – GR 10563 Athen

Tel.: + 30 210 3228532

Fax:  + 30 210 3228532

info@sonnentours.gr

Internet:  www.sonnentours.gr

 

Pers. Haft. Gesellschafterin

Sonnen Tours and Cruises Single Limited Company

EL 997888112 – ST ATHINON

Geschäftsführerin: ELENA DAKA